Die Mitarbeitervertretung stellt sich vor

 

Wer sind die Mitglieder in unserer MAV?

 
In unserer Einrichtung setzt sich die MAV aus 11 Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen zusammen. Das aktuelle Gremium ist bis 2026 im Amt: 
  • Thorsten Nowotny (Vorsitzender), FaSi
  • Melanie Bachert (Stv. Vorsitzende), JWG
  • Kathrin Römer (Schriftführerin), SSA
  • Andreas Lubinsky, WG 9
  • Christine Binder-Sopa, AHzE
  • Gregor Klas, AHzE
  • Iris Baumann, AHzE
  • Lucia Beck, AHzE
  • Monika Poußet, KMT
  • Nils Schirmeister, SOS
  • Simone Erdmann, HW
 
 
Als caritative Einrichtung unterliegt das Haus Nazareth den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese fungieren als unser „Tarifvertrag“, obwohl sie nach deutschem Tarifrecht nicht als solcher gelten. Das liegt daran, dass Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz eine Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern erfordern, die auch durch Streiks erzwungen werden kann. Kirchen jedoch regeln ihr Arbeitsrecht über den sogenannten „Dritten Weg“.
 

Was ist der „Dritte Weg“?

Der „Dritte Weg“ ermöglicht es den Kirchen in Deutschland, ihre Arbeitsbedingungen selbstständig festzulegen, gestützt auf ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht (Artikel 140 Grundgesetz). Statt klassischer Tarifverhandlungen gibt es arbeitsrechtliche Kommissionen mit gleicher Anzahl an Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, die Entscheidungen im Konsens treffen. Streiks und Aussperrungen sind nicht erlaubt und bei Konflikten kommen Schlichtungsstellen zum Einsatz. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Arbeitsbedingungen den kirchlichen Werten und Aufträgen entsprechen.
 

Was ist die MAVO?

Innerhalb der kirchlichen Einrichtungen regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) die Zusammenarbeit zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretern. Wichtige Aspekte der MAVO sind:
  1. Mitbestimmung bei personellen und dienstlichen Maßnahmen
    Die MAV hat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Umsetzungen und Höhergruppierungen.
  2. Anhörung und Mitberatung
    Bei geplanten Kündigungen muss die MAV zuvor angehört werden und kann den Dienstgeber beraten.
  3. Regelung der Arbeitszeiten
    Die MAV wirkt bei der Festlegung und Änderung von Arbeitszeiten mit (Dienstplanung).
  4. Arbeitsplatzgestaltung
    Die MAV hat Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitssicherheit.

Was macht die MAV?

Die Arbeit der Mitarbeitervertretung (MAV) ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:
  1. Vertretung der Mitarbeiterinteressen
    Die MAV setzt sich für die Rechte und Anliegen der Mitarbeiter ein.
  2. Sicherung gerechter Arbeitsbedingungen
    Sie sorgt dafür, dass die Arbeitsbedingungen fair und im Einklang mit kirchlichen Werten sind.
  3. Konfliktlösung
    Die MAV vermittelt bei Konflikten zwischen Mitarbeitern und Dienstgebern.
  4. Mitgestaltung des Arbeitsumfelds
    Sie trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Arbeitsplatzsicherheit bei.
  5. Förderung der Zusammenarbeit
    Die MAV fördert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Ein besonderes Anliegen der MAV im Haus Nazareth ist es, die Dienstgemeinschaft zu fördern und dabei den Blick auf jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter nicht zu verlieren. Die Arbeit der MAV ist für die Dienstgemeinschaft unverzichtbar, da viele Entscheidungen nur mit ihrer Beteiligung getroffen werden können. Über die wirtschaftlichen Angelegenheiten ist die MAV ausführlich zu informieren und kann dadurch frühzeitig geeignete Maßnahmen anregen. Die engagierte Mitwirkung trägt maßgeblich zur Zufriedenheit und Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Die MAV informiert einmal jährlich auf einer Mitarbeiterversammlung über ihre Tätigkeit.