Verfahrensbeistandschaft

 
„Man darf nicht verlernen,
die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.“
Henri Mattis
 
 
In familiengerichtlichen Verfahren können Kinder und Jugendliche leicht in Loyalitätskonflikte geraten oder zwischen die unterschiedlichen Interessen der Eltern und anderer Beteiligter gestellt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass die Perspektive des Kindes übersehen wird. Die Verfahrensbeistandschaft stellt sicher, dass die Sichtweise des Kindes wahrgenommen und seine Interessen im Verfahren vertreten werden.
 
Ein zentraler Bestandteil der Verfahrensbeistandschaft ist der Aufbau einer vertrauensvollen und verlässlichen Beziehung zwischen dem Kind oder Jugendlichen und der pädagogischen Fachkraft. In diesem Rahmen werden die Wünsche, Bedürfnisse und Anliegen des Kindes ernst genommen, das Verfahren altersgerecht erklärt und gemeinsam Entwicklungsperspektiven erarbeitet.
 
Die Verfahrensbeistandschaft wird in Trennungs- und Scheidungsverfahren, Umgangsverfahren sowie in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren bestellt. Sie ermöglicht es, dass Kinder aktiv in gerichtliche Entscheidungen einbezogen werden.
 
Aufgaben des Verfahrensbeistandes sind:
  • Gespräche mit dem Kind und wertschätzende Berücksichtigung seiner Sichtweise
  • Austausch mit Eltern, Lehrkräften, Kinderärzten oder weiteren Bezugspersonen
  • Berichterstattung an das Gericht über die Interessen und Wünsche des Kindes
  • Unterstützung der Zusammenarbeit aller Beteiligten
  • Sicherstellung, dass Entscheidungen am Wohl des Kindes ausgerichtet sind
 
Unsere Verfahrensbeistände sind pädagogische Fachkräfte mit spezieller Ausbildung und fundiertem Fachwissen in den Bereichen Familienrecht, Kinder- und Jugendrecht, kindliche Entwicklung sowie Konfliktbewältigung in Familien.
  
Ansprechpersonen

Corina Ott

Referatsleitung

Lucia Beck

Sekretariat