Kinderschutz

 
Kinderschutz im Haus Nazareth bedeutet, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Misshandlung und/oder Vernachlässigung zu schützen.
Dies beinhaltet auch, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen positiv zu verändern, aktiv mit vorhandenen sozialen Schwierigkeiten und Nöten umzugehen sowie Kinder und Eltern in ihrer Entwicklung zu fördern.
Kinderschutz wird sowohl als zentrale organisationale Aufgabe der Gesamteinrichtung als auch der tätigen MitarbeiterInnen verstanden. 
 

Umsetzungen von Kinderschutz 

Der Kinderschutz sowie damit verbundenen Verfahrenswege und Vorgehensweisen orientieren sich grundsätzlich am § 8a Abs.4 SGB VIII.
Dies bedeutet, dass bei Vorliegen auf Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls folgende Vorgehensweise arbeitsfeldunabhängig von allen pädagogischen MitarbeiterInnen initiiert bzw. durchgeführt wird.
Besondere Vorkommnisse, Verhaltensweisen und ähnliches werden schriftlich dokumentiert. Bei allen HzE wird im Vorfeld zwischen dem Haus Nazareth, den Sorgeberechtigten und dem zuständigen Jugendamt festgelegt, wann bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informiert wird. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von uns betreuten Kindes oder Jugendlichen wird durch die zuständigen MitarbeiterInnen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen.
Bei der Gefährdungseinschätzung wird eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche werden in geeigneter Weise in die Gefährdungseinschätzung einbezogen,  soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 

Wir haben ein hochgradig differenziertes Verfahren für die verschiedenen Angebotsstrukturen in unserem internen Kinderschutzkonzept hinterlegt.
 

Insoweit erfahrene Fachkräfte

Hierbei handelt es sich um erfahrene Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung, welche sich zusätzlich über Fortbildungsangebote im Kinderschutz entsprechend qualifiziert haben.

Durch die Vielzahl an qualifizierten Fachkräften ist es uns möglich, jederzeit Gefährdungsabschätzungen durchzuführen, ohne dass eine qualifizierte Fachkraft in einen Rollenkonflikt gerät. 
Für Abklärungen außerhalb der Einrichtung haben wir uns neben anderen Institutionen und Organisationen innerhalb des Landkreises Sigmaringen bereit erklärt, insoweit erfahrene Fachkräfte für Kitas, Schulen und anderen im Kinderschutz tätige Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.