Haus Nazareth-ABC
Ausgang:
Natürlich ist es dir möglich, die Wohngruppe zu verlassen, um Freunde zu treffen.
Die Regelungen zum Abmelden sowie zu den Stadtgängen sind jedoch auf jeder Gruppe unterschiedlich. Deine ganz persönlichen Ausgangszeiten erfährst du also von deiner/m ErzieherIn.
Die Entscheidung wer wann wie viel Ausgang erhält, wird nicht willkürlich getroffen. Grundlage hierfür ist deine persönliche Situation, dein Alter und nicht zuletzt dein Verhalten auf der Wohngruppe.
Ab 18 Uhr gilt für alle Kinder und Jugendlichen der Wohngruppen:
Abmelden ist nur mit einer/m ErzieherIn, die/der dich nach draußen begleitet möglich.
Unter der Woche darfst du bis 20.30 Uhr in Begleitung einer/s Erziehers/in nach draußen auf das Gelände. Am Wochenende und in den Ferien bis 21.30 Uhr.
Wichtig beim Stadtgang:
Um bei einem Freund oder Bekannten im Auto mitfahren zu können, brauchst du im Vorfeld die Zustimmung deiner Personensorgeberechtigten. Der/die diensthabende ErzieherIn muss außerdem im Vorfeld den Führerschein des Fahrers sehen.
Natürlich ist es dir möglich, die Wohngruppe zu verlassen, um Freunde zu treffen.
Die Regelungen zum Abmelden sowie zu den Stadtgängen sind jedoch auf jeder Gruppe unterschiedlich. Deine ganz persönlichen Ausgangszeiten erfährst du also von deiner/m ErzieherIn.
Die Entscheidung wer wann wie viel Ausgang erhält, wird nicht willkürlich getroffen. Grundlage hierfür ist deine persönliche Situation, dein Alter und nicht zuletzt dein Verhalten auf der Wohngruppe.
Ab 18 Uhr gilt für alle Kinder und Jugendlichen der Wohngruppen:
Abmelden ist nur mit einer/m ErzieherIn, die/der dich nach draußen begleitet möglich.
Unter der Woche darfst du bis 20.30 Uhr in Begleitung einer/s Erziehers/in nach draußen auf das Gelände. Am Wochenende und in den Ferien bis 21.30 Uhr.
Wichtig beim Stadtgang:
Um bei einem Freund oder Bekannten im Auto mitfahren zu können, brauchst du im Vorfeld die Zustimmung deiner Personensorgeberechtigten. Der/die diensthabende ErzieherIn muss außerdem im Vorfeld den Führerschein des Fahrers sehen.
Abgängigkeit:
Verlässt du ohne Erlaubnis oder Rücksprache das Heimgelände, sind wir verpflichtet die Polizei zu informieren.
Der Abgängige wird als pädagogische Konsequenz an den anfallenden Kosten mit 10€ beteiligt. Darüber hinaus kann auch von der Polizei eine Gebühr fällig werden, welche ebenfalls vom Taschengeld bezahlt werden muss.
Die Gebühr der Polizei übersteigt meist den monatlichen Betrag des Taschengeldes. Deshalb wird in diesem Fall keine hausinterne Gebühr fällig. Bei Mädchen kann nach der Abgängigkeit – in Absprache mit den Personensorgeberechtigten – ein Besuch beim Frauenarzt, sowie ein Schwangerschaftstest eingefordert werden. Der Schwangerschafts-test kostet 5,- €, welche ebenfalls vom Taschengeld zu bezahlen sind.
Besteht der Verdacht, dass du Drogen konsumiert hast: Infos unter dem Punkt „D wie Drogen“.
Zusätzlich zum finanziellen Schaden, erwarten dich auf deiner Wohngruppe weitere Konsequenzen. Hier wären zum Beispiel Stadtgangs- oder Besuchsverbote oder auch Handy- oder PC-Verbot möglich. Unterschätze nie die Kreativität der ErzieherInnen.
Das gilt vor allem, wenn du nicht alleine, sondern mit anderen Kindern oder Jugendlichen des Hauses abgängig warst, denn hier sprechen sich die ErzieherInnen der Gruppen miteinander ab. Diese Absprache soll aber vor allem dafür sorgen, dass alle Beteiligten die ähnlichen Konsequenzen erhalten und nicht eine Person einseitig hart bestraft wird.
Verlässt du ohne Erlaubnis oder Rücksprache das Heimgelände, sind wir verpflichtet die Polizei zu informieren.
Der Abgängige wird als pädagogische Konsequenz an den anfallenden Kosten mit 10€ beteiligt. Darüber hinaus kann auch von der Polizei eine Gebühr fällig werden, welche ebenfalls vom Taschengeld bezahlt werden muss.
Die Gebühr der Polizei übersteigt meist den monatlichen Betrag des Taschengeldes. Deshalb wird in diesem Fall keine hausinterne Gebühr fällig. Bei Mädchen kann nach der Abgängigkeit – in Absprache mit den Personensorgeberechtigten – ein Besuch beim Frauenarzt, sowie ein Schwangerschaftstest eingefordert werden. Der Schwangerschafts-test kostet 5,- €, welche ebenfalls vom Taschengeld zu bezahlen sind.
Besteht der Verdacht, dass du Drogen konsumiert hast: Infos unter dem Punkt „D wie Drogen“.
Zusätzlich zum finanziellen Schaden, erwarten dich auf deiner Wohngruppe weitere Konsequenzen. Hier wären zum Beispiel Stadtgangs- oder Besuchsverbote oder auch Handy- oder PC-Verbot möglich. Unterschätze nie die Kreativität der ErzieherInnen.
Das gilt vor allem, wenn du nicht alleine, sondern mit anderen Kindern oder Jugendlichen des Hauses abgängig warst, denn hier sprechen sich die ErzieherInnen der Gruppen miteinander ab. Diese Absprache soll aber vor allem dafür sorgen, dass alle Beteiligten die ähnlichen Konsequenzen erhalten und nicht eine Person einseitig hart bestraft wird.
Ausleihen:
Du möchtest anderen Kindern oder Jugendlichen etwas ausleihen?
Deine ErzieherInnen können keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder entstanden Schäden übernehmen. Deshalb möchten wir nicht, dass ihr euch gegenseitig Dinge (z.B. Kleidung, Handy oder Geld) ausleiht.
Ämtchen:
Das Zusammenleben auf einer Wohngruppe kann nur funktionieren, wenn sich alle beteiligen. Dazu gehören auch die Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich.
Deshalb findest du auch auf deiner Wohngruppe einen Ämtchenplan. Er beschreibt die tagtäglichen sowie die wöchentlichen Verpflichtungen im Haushalt. Gemeinsam erarbeitet ihr, wer welche Aufgaben für den jeweiligen Zeitraum erledigt. Deine ErzieherInnen achten auf Ausgeglichenheit und Gerechtigkeit bei der Ämtchenverteilung.
Das Zusammenleben auf einer Wohngruppe kann nur funktionieren, wenn sich alle beteiligen. Dazu gehören auch die Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich.
Deshalb findest du auch auf deiner Wohngruppe einen Ämtchenplan. Er beschreibt die tagtäglichen sowie die wöchentlichen Verpflichtungen im Haushalt. Gemeinsam erarbeitet ihr, wer welche Aufgaben für den jeweiligen Zeitraum erledigt. Deine ErzieherInnen achten auf Ausgeglichenheit und Gerechtigkeit bei der Ämtchenverteilung.
Besuche:
Natürlich sind Besuche von anderen Gruppen sowie von außerhalb möglich, diese müssen aber im Vorfeld mit einer/m ErzieherIn deiner Wohngruppe abgesprochen werden. Jede Gruppe hat hier ihre eigenen Besuchs- und Ausgangsregelungen.
Als Hausregel gilt: Ich bin für meinen Besuch verantwortlich. Besucher von außerhalb, welche sich nicht auf einer Wohngruppe befinden, verlassen das Heimgelände unter der Woche bis spätestens 20.30 Uhr.
Am Wochenende und in den Ferien bis spätestens 21.30 Uhr.
Es kann vorkommen, dass deine Eltern, dein Jugendamt oder auch deine ErzieherInnen aufgrund deiner persönlichen Situation das Besuchsrecht einschränken oder ganz ausschließen.
Natürlich sind Besuche von anderen Gruppen sowie von außerhalb möglich, diese müssen aber im Vorfeld mit einer/m ErzieherIn deiner Wohngruppe abgesprochen werden. Jede Gruppe hat hier ihre eigenen Besuchs- und Ausgangsregelungen.
Als Hausregel gilt: Ich bin für meinen Besuch verantwortlich. Besucher von außerhalb, welche sich nicht auf einer Wohngruppe befinden, verlassen das Heimgelände unter der Woche bis spätestens 20.30 Uhr.
Am Wochenende und in den Ferien bis spätestens 21.30 Uhr.
Es kann vorkommen, dass deine Eltern, dein Jugendamt oder auch deine ErzieherInnen aufgrund deiner persönlichen Situation das Besuchsrecht einschränken oder ganz ausschließen.
Beschwerde:
Im Haus Nazareth gibt es einen festen Beschwerdeweg. Wenn du dich beschweren willst, kannst du das zu jeder Zeit über verschiedene Wege machen. Den genauen Ablauf findest du auf dem Flyer „Beschwerdemanagement“.
Im Haus Nazareth gibt es einen festen Beschwerdeweg. Wenn du dich beschweren willst, kannst du das zu jeder Zeit über verschiedene Wege machen. Den genauen Ablauf findest du auf dem Flyer „Beschwerdemanagement“.
Drogen:
Der Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Substanzen ist im Haus Nazareth nicht erlaubt.
Wenn deine ErzieherInnen den Verdacht haben, dass du etwas getrunken, Drogen oder andere berauschende Substanzen konsumiert hast, haben sie das Recht dich einem Test zu unterziehen. Dieser Test kostet 3,- €. Sie werden dir aber nur berechnet, wenn das Ergebnis positiv ist. Verweigerst du diesen Test wird er als positiv gewertet.
Es wird nach dem Alkohol- und Drogenpapier oder deinem Krisen- und Unterstützungsplan gehandelt. Wichtig zu wissen: Bei wiederholtem Konsum und insbesondere bei Verdacht auf Handel von Drogen kann das Haus Nazareth Anzeige erstatten.
Der Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Substanzen ist im Haus Nazareth nicht erlaubt.
Wenn deine ErzieherInnen den Verdacht haben, dass du etwas getrunken, Drogen oder andere berauschende Substanzen konsumiert hast, haben sie das Recht dich einem Test zu unterziehen. Dieser Test kostet 3,- €. Sie werden dir aber nur berechnet, wenn das Ergebnis positiv ist. Verweigerst du diesen Test wird er als positiv gewertet.
Es wird nach dem Alkohol- und Drogenpapier oder deinem Krisen- und Unterstützungsplan gehandelt. Wichtig zu wissen: Bei wiederholtem Konsum und insbesondere bei Verdacht auf Handel von Drogen kann das Haus Nazareth Anzeige erstatten.
Feuer:
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ein Feuerzeug besitzen. Um Feuer im Sinne eines Brandes deiner Wohngruppe zu vermeiden gilt: Nur technisch einwandfreie elektronische Geräte dürfen benutzt werden. Fön und Glätteisen nach dem Benutzen ausstecken und aufhängen.
Bei der Zimmerdekoration die Lampen freihalten. Kerzen, Teelichter, sowie Räucherstäbchen sind nur in Gemeinschaftsräumen erlaubt. Weitere Hinweise findest du auch unter „R wie Rauchen“.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ein Feuerzeug besitzen. Um Feuer im Sinne eines Brandes deiner Wohngruppe zu vermeiden gilt: Nur technisch einwandfreie elektronische Geräte dürfen benutzt werden. Fön und Glätteisen nach dem Benutzen ausstecken und aufhängen.
Bei der Zimmerdekoration die Lampen freihalten. Kerzen, Teelichter, sowie Räucherstäbchen sind nur in Gemeinschaftsräumen erlaubt. Weitere Hinweise findest du auch unter „R wie Rauchen“.
Freizeitangebote:
Einfach nur nichts tun, ob alleine oder mit Freunden, auch das muss sein.
Doch die Mischung macht’s. Deshalb bieten dir die ErzieherInnen im Haus Nazareth die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten. Es wird unterschieden zwischen freiwillig und verpflichtend, einem einzigen Termin und einer regelmäßigen Teilnahme. Pflichttermine für jeden sind die AG´s sowie die Gruppenaktivitäten. Näheres hierzu erfährst du in deinen Gruppenregeln.
Einfach nur nichts tun, ob alleine oder mit Freunden, auch das muss sein.
Doch die Mischung macht’s. Deshalb bieten dir die ErzieherInnen im Haus Nazareth die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten. Es wird unterschieden zwischen freiwillig und verpflichtend, einem einzigen Termin und einer regelmäßigen Teilnahme. Pflichttermine für jeden sind die AG´s sowie die Gruppenaktivitäten. Näheres hierzu erfährst du in deinen Gruppenregeln.
Geld:
Das Jugendamt überweist dir monatlich einen festen Betrag an Taschen- und Kleidergeld.
Der genaue Betrag ist abhängig von deinem Alter. Wie viel genau du bekommst, kann dir dein/e ErzieherIn beantworten. Die Ausgabe des Geldes ist in den Gruppen unterschiedlich geregelt, deshalb auch hier der Verweis auf deine Gruppenregeln. Für ausbezahltes Taschengeld, welches „verloren“, „verliehen“ oder gestohlen wurde, übernehmen die ErzieherInnen keine Haftung. Du kannst dein Geld oder andere Wertgegenstände auch zur Sicherheit bei deinen ErzieherInnen lagern.
Das Jugendamt überweist dir monatlich einen festen Betrag an Taschen- und Kleidergeld.
Der genaue Betrag ist abhängig von deinem Alter. Wie viel genau du bekommst, kann dir dein/e ErzieherIn beantworten. Die Ausgabe des Geldes ist in den Gruppen unterschiedlich geregelt, deshalb auch hier der Verweis auf deine Gruppenregeln. Für ausbezahltes Taschengeld, welches „verloren“, „verliehen“ oder gestohlen wurde, übernehmen die ErzieherInnen keine Haftung. Du kannst dein Geld oder andere Wertgegenstände auch zur Sicherheit bei deinen ErzieherInnen lagern.
Gewalt:
Neben vielen Vorteilen die das Zusammenleben mit anderen Kinder und Jugendlichen bietet, gibt es auch die Schattenseiten: so z.B. Aggressivität und Gewalt. Nur wenn der respektvolle Umgang untereinander gesichert ist, kann jeder Einzelne seine Chance nutzen, persönliche Ziele zu erreichen. Jeder Erzieher reagiert, wenn er von Beleidigungen, Mobbing, dem Androhen oder gar Ausführen von Schlägen oder auch dem Zerstören von Mobiliar erfährt. Bei Sachbeschädigungen wirst du an den entstandenen Kosten beteiligt.
Bei Gewalt gegen Dritte tritt das Gewaltpapier des Hauses in Kraft. Zusätzlich greift der Krisenplan, bzw. die darin vorgesehene Konsequenz. Die Einrichtung behält sich vor, Anzeige zu erstatten.
Neben vielen Vorteilen die das Zusammenleben mit anderen Kinder und Jugendlichen bietet, gibt es auch die Schattenseiten: so z.B. Aggressivität und Gewalt. Nur wenn der respektvolle Umgang untereinander gesichert ist, kann jeder Einzelne seine Chance nutzen, persönliche Ziele zu erreichen. Jeder Erzieher reagiert, wenn er von Beleidigungen, Mobbing, dem Androhen oder gar Ausführen von Schlägen oder auch dem Zerstören von Mobiliar erfährt. Bei Sachbeschädigungen wirst du an den entstandenen Kosten beteiligt.
Bei Gewalt gegen Dritte tritt das Gewaltpapier des Hauses in Kraft. Zusätzlich greift der Krisenplan, bzw. die darin vorgesehene Konsequenz. Die Einrichtung behält sich vor, Anzeige zu erstatten.
Handy:
Bei uns sind Handys erlaubt. Ein Vertragshandy ist nur mit der Zustimmung und Veranlassung deiner Personensorgeberechtigten möglich. Diese müssen dann auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Wäre da nicht ein Kartenhandy eine gute Alternative?
Beim Besprechen deiner Handyregelung werden die Erzieher die allgemeinen Gruppenregeln, sowie dein Alter, deine persönliche Entwicklung und deine Verlässlichkeit berücksichtigen.
Bei uns sind Handys erlaubt. Ein Vertragshandy ist nur mit der Zustimmung und Veranlassung deiner Personensorgeberechtigten möglich. Diese müssen dann auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Wäre da nicht ein Kartenhandy eine gute Alternative?
Beim Besprechen deiner Handyregelung werden die Erzieher die allgemeinen Gruppenregeln, sowie dein Alter, deine persönliche Entwicklung und deine Verlässlichkeit berücksichtigen.
Heimfahrten:
Die Zeiten der möglichen Heimfahrten an Wochenenden und Ferien richten sich nach dem offiziellen Plan des Hauses und sind somit für alle Gruppen gleich.
Grundsätzlich sind die Beurlaubungen in der Familie zu verbringen. Ausnahmen von dieser Regel, sowie all deine individuellen Vereinbarungen rund um die Heimfahrten werden im Hilfeplangespräch festgelegt. Wichtig zu wissen:
Bei Beurlaubungen für 2 Wochen ist die Rückreise jeweils am Samstag, bei längeren Beurlaubungen am Freitag vor Schulbeginn.
Heimrat:
Die Heimsprecher sowie die Gruppensprecher jeder Wohngruppe und die Vertrauens-erzieherInnen bilden den Heimrat. Alle Mitglieder des Heimrats wurden von den Kinder und Jugendlichen gewählt und treffen sich regelmäßig im Kinder- und Jugendparlament, dem sogenannten Heimrat. Hier besprechen sie die aktuelle Situation der Kinder und Jugendlichen, aber auch die er ErzieherInnen. Bei Beschwerden, Sorgen, aber auch Ideen kannst du dich jederzeit an Personen aus diesem Kreis wenden.
Hinweise dazu findest du auch unter den Punkten „B wie Beschwerde“ und „P wie Partizipation“.
Die Heimsprecher sowie die Gruppensprecher jeder Wohngruppe und die Vertrauens-erzieherInnen bilden den Heimrat. Alle Mitglieder des Heimrats wurden von den Kinder und Jugendlichen gewählt und treffen sich regelmäßig im Kinder- und Jugendparlament, dem sogenannten Heimrat. Hier besprechen sie die aktuelle Situation der Kinder und Jugendlichen, aber auch die er ErzieherInnen. Bei Beschwerden, Sorgen, aber auch Ideen kannst du dich jederzeit an Personen aus diesem Kreis wenden.
Hinweise dazu findest du auch unter den Punkten „B wie Beschwerde“ und „P wie Partizipation“.
Kirche:
Dich beim Erreichen deiner Ziele zu unterstützen, bedeutet für die ErzieherInnen, dir Werte und Richtlinien zu vermitteln. Auch bei den gemeinsamen Gottesdiensten in der Kapelle wird über Mut, Liebe, Vertrauen und Verantwortung geredet. Du bist eingeladen dir deine Meinung zu bilden. Bist du unter 14 Jahre alt, so musst du an diesen Gottesdiensten teilnehmen. Gottesdienste finden in der Regel einmal im Monat statt. Die zusätzlichen Angebote sind freiwillig. Jugendliche ab 14 Jahren müssen stattdessen einmal im Monat ein ethisches Angebot besuchen.
Dich beim Erreichen deiner Ziele zu unterstützen, bedeutet für die ErzieherInnen, dir Werte und Richtlinien zu vermitteln. Auch bei den gemeinsamen Gottesdiensten in der Kapelle wird über Mut, Liebe, Vertrauen und Verantwortung geredet. Du bist eingeladen dir deine Meinung zu bilden. Bist du unter 14 Jahre alt, so musst du an diesen Gottesdiensten teilnehmen. Gottesdienste finden in der Regel einmal im Monat statt. Die zusätzlichen Angebote sind freiwillig. Jugendliche ab 14 Jahren müssen stattdessen einmal im Monat ein ethisches Angebot besuchen.
Konsequenzen:
Konsequenzen werden von den ErzieherInnen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der pädagogischen Mittel und des Willkürverbots (siehe Selbstverpflichtungserklärung) ausgesprochen. Zusätzlich gilt bei Bestehen eines individuellen Krisen- und Unterstützungsplans, die dort festgeschriebenen Konsequenzen.
Lernstunde:
Während der Schulzeit findet auf jeder Wohngruppe von Montag bis Donnerstag von 14.15 Uhr bis mindestens 15.15 Uhr eine Lernstunde statt. Während dieser Stunde erledigst du deine Hausaufgaben, bereitest dich auf Klassenarbeiten vor oder holst verpassten Stoff nach. Die genauen Rahmenbedingungen zur Lern- oder auch Hausaufgabenstunde auf deiner Wohngruppe, findest du in den Gruppenregeln. In dieser Lernstunde sind alle Kinder und Jugendlichen auf ihrer Wohngruppe.
Während der Schulzeit findet auf jeder Wohngruppe von Montag bis Donnerstag von 14.15 Uhr bis mindestens 15.15 Uhr eine Lernstunde statt. Während dieser Stunde erledigst du deine Hausaufgaben, bereitest dich auf Klassenarbeiten vor oder holst verpassten Stoff nach. Die genauen Rahmenbedingungen zur Lern- oder auch Hausaufgabenstunde auf deiner Wohngruppe, findest du in den Gruppenregeln. In dieser Lernstunde sind alle Kinder und Jugendlichen auf ihrer Wohngruppe.
Liebe:
Wenn du dich verliebst und eine Beziehung eingehst, ist es wichtig, dass auch deine ErzieherInnen davon erfahren. Gemeinsam schafft ihr Rahmenbedingungen wie Besuchszeiten und Ausgang, die du brauchst, um deine Beziehung leben zu können.
Die ErzieherInnen sind auch AnsprechpartnerInnen bei Schwierigkeiten, Ängsten oder Fragen zum Umgang mit persönlichen Grenzen. Bei Beziehungen zwischen Jugendlichen innerhalb der Einrichtung oder innerhalb der Gruppen wird ein wertschätzender und verantwortungsvoller Umgang aller Beteiligten vorausgesetzt. Es gilt selbstverständlich, dass du dich in der Öffentlichkeit, sowie in den Gemeinschaftsräumen der Gruppen der Situation entsprechend distanziert verhältst. Unangemessenes Verhalten kann zu Besuchsverbot oder zur Verlegung eines Jugendlichen führen.
Wenn du dich verliebst und eine Beziehung eingehst, ist es wichtig, dass auch deine ErzieherInnen davon erfahren. Gemeinsam schafft ihr Rahmenbedingungen wie Besuchszeiten und Ausgang, die du brauchst, um deine Beziehung leben zu können.
Die ErzieherInnen sind auch AnsprechpartnerInnen bei Schwierigkeiten, Ängsten oder Fragen zum Umgang mit persönlichen Grenzen. Bei Beziehungen zwischen Jugendlichen innerhalb der Einrichtung oder innerhalb der Gruppen wird ein wertschätzender und verantwortungsvoller Umgang aller Beteiligten vorausgesetzt. Es gilt selbstverständlich, dass du dich in der Öffentlichkeit, sowie in den Gemeinschaftsräumen der Gruppen der Situation entsprechend distanziert verhältst. Unangemessenes Verhalten kann zu Besuchsverbot oder zur Verlegung eines Jugendlichen führen.
Medien und Musik:
Uns ist es wichtig, dass du den richtigen Umgang mit Medien erlernst und Zugang dazu hast. Auch hierfür gibt es bestimmte Grenzen, die gelten. Sexistische, gewaltverherrlichende, satanistische, rassistische und rechtsradikale Symbole und Medien sind verboten.
Deine ErzieherInnen haben das Recht, diese Medien einzuziehen. Wir beachten auch die geltenden Altersbeschränkungen.
Uns ist es wichtig, dass du den richtigen Umgang mit Medien erlernst und Zugang dazu hast. Auch hierfür gibt es bestimmte Grenzen, die gelten. Sexistische, gewaltverherrlichende, satanistische, rassistische und rechtsradikale Symbole und Medien sind verboten.
Deine ErzieherInnen haben das Recht, diese Medien einzuziehen. Wir beachten auch die geltenden Altersbeschränkungen.
Medikamente:
Sämtliche Medikamente die du brauchst, werden von deinen ErzieherInnen aufbewahrt. Du verpflichtest dich, diese gewissenhaft zu nehmen.
Die ErzieherInnen beaufsichtigen, kontrollieren und dokumentieren deine Einnahme. Im Rahmen der Verselbstständigung kann die Verantwortung des Aufbewahrens, sowie die Einnahme zunehmend auf dich übertragen werden.
Sämtliche Medikamente die du brauchst, werden von deinen ErzieherInnen aufbewahrt. Du verpflichtest dich, diese gewissenhaft zu nehmen.
Die ErzieherInnen beaufsichtigen, kontrollieren und dokumentieren deine Einnahme. Im Rahmen der Verselbstständigung kann die Verantwortung des Aufbewahrens, sowie die Einnahme zunehmend auf dich übertragen werden.
Nachtruhe:
Wir leben in einer Hausgemeinschaft. Deshalb haben alle, auch die ganz Kleinen, ein Recht auf Nachtruhe. Darum nehmen wir auch abends Rücksicht aufeinander. Wann die Nachtruhe auf deiner Wohngruppe beginnt, wird von deinen ErzieherInnen entschieden.
Die Zimmer- sowie die Bettgehzeiten sind abhängig von deinem Alter, deinem Verhalten sowie der aktuellen Situation auf der Wohngruppe. Aus gegenseitiger Rücksichtnahme kehrt spätestens um 21.30 Uhr auf dem Gelände Ruhe ein.
Wir leben in einer Hausgemeinschaft. Deshalb haben alle, auch die ganz Kleinen, ein Recht auf Nachtruhe. Darum nehmen wir auch abends Rücksicht aufeinander. Wann die Nachtruhe auf deiner Wohngruppe beginnt, wird von deinen ErzieherInnen entschieden.
Die Zimmer- sowie die Bettgehzeiten sind abhängig von deinem Alter, deinem Verhalten sowie der aktuellen Situation auf der Wohngruppe. Aus gegenseitiger Rücksichtnahme kehrt spätestens um 21.30 Uhr auf dem Gelände Ruhe ein.
Partizipation (Beteiligung):
Du hast das recht dich zu beteiligen. Das bedeutet, wir gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen in unserer Einrichtung so, dass Kindern, Jugendlichen und Familien Mitsprache und Beteiligung ermöglicht werden. Wir legen großen Wert darauf, dass ihr euch aktiv einbringen könnt. Weiteres erfahrt ihr unter den Punkten „H wie Heimrat“ und „B wie Beschwerde“.
Du hast das recht dich zu beteiligen. Das bedeutet, wir gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen in unserer Einrichtung so, dass Kindern, Jugendlichen und Familien Mitsprache und Beteiligung ermöglicht werden. Wir legen großen Wert darauf, dass ihr euch aktiv einbringen könnt. Weiteres erfahrt ihr unter den Punkten „H wie Heimrat“ und „B wie Beschwerde“.
Privatsphäre:
Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre. Dieses Recht wird auf jeder Wohngruppe geschützt.
Genaues erfährst du aus deinen Gruppenregeln. Besuchst du eine andere Wohngruppe, so wird von dir erwartet, dass du dich dort anmeldest und die dortigen Regeln befolgst.
Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre. Dieses Recht wird auf jeder Wohngruppe geschützt.
Genaues erfährst du aus deinen Gruppenregeln. Besuchst du eine andere Wohngruppe, so wird von dir erwartet, dass du dich dort anmeldest und die dortigen Regeln befolgst.
Rauchen:
Nach dem Gesetz ist Rauchen ab 18 Jahren erlaubt.
Auf den Wohngruppen sowie dem Heimgelände des Haus Nazareths gilt momentan folgende Regelung: Jugendliche ab 16 Jahren ist es erlaubt auf dem Raucherplatz zu rauchen.
Manche Wohngruppen ermöglichen auch das Rauchen auf dem Balkon. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn keine Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren wach oder auf der Gruppe sind. Natürlich darf in anderen Räumlichkeiten der Wohngruppe nicht geraucht werden – auch nicht in WC-Räumen.
Auch den ErzieherInnen ist das Rauchen auf dem Balkon nur dann erlaubt. Sie können außerdem das Raucherzimmer benutzen. Als weitere Hausregel gilt: Wer von einem/r ErzieherIn des Hauses beim Rauchen auf dem Gelände erwischt wird, bekommt 24 Stunden begleiteten Ausgang.
Nach dem Gesetz ist Rauchen ab 18 Jahren erlaubt.
Auf den Wohngruppen sowie dem Heimgelände des Haus Nazareths gilt momentan folgende Regelung: Jugendliche ab 16 Jahren ist es erlaubt auf dem Raucherplatz zu rauchen.
Manche Wohngruppen ermöglichen auch das Rauchen auf dem Balkon. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn keine Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren wach oder auf der Gruppe sind. Natürlich darf in anderen Räumlichkeiten der Wohngruppe nicht geraucht werden – auch nicht in WC-Räumen.
Auch den ErzieherInnen ist das Rauchen auf dem Balkon nur dann erlaubt. Sie können außerdem das Raucherzimmer benutzen. Als weitere Hausregel gilt: Wer von einem/r ErzieherIn des Hauses beim Rauchen auf dem Gelände erwischt wird, bekommt 24 Stunden begleiteten Ausgang.
TV und alles was dazu gehört:
Jede Gruppe verfügt über einen TV. Bezüglich Playstation oder X-Box greifen die in deiner Gruppe beschlossenen Regeln. Wir setzen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien voraus. Für alle Gruppen gilt: Die FSK Altersbeschränkung darf nicht umgangen werden.
Jede Gruppe verfügt über einen TV. Bezüglich Playstation oder X-Box greifen die in deiner Gruppe beschlossenen Regeln. Wir setzen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien voraus. Für alle Gruppen gilt: Die FSK Altersbeschränkung darf nicht umgangen werden.
Telefon:
Auf jeder Wohngruppe wird der regelmäßige Kontakt zu Eltern und Freunden unterstützt.
Welche Möglichkeiten dir deine Gruppe bietet, erfährst du aus den Gruppenregeln. Oftmals werden auch in deinem Hilfeplan verbindliche Absprachen zu den Telefonkontakten, mit dem Jugendamt und deinen Eltern, besprochen.
Auf jeder Wohngruppe wird der regelmäßige Kontakt zu Eltern und Freunden unterstützt.
Welche Möglichkeiten dir deine Gruppe bietet, erfährst du aus den Gruppenregeln. Oftmals werden auch in deinem Hilfeplan verbindliche Absprachen zu den Telefonkontakten, mit dem Jugendamt und deinen Eltern, besprochen.
Übernachtung:
Einzelne Übernachtungen bei Freunden anderer Wohngruppen sind nach vorheriger Absprache mit den Erziehern möglich.
Möchtest du bei Freunden außerhalb der Einrichtung übernachten, so muss dies im Vorfeld geplant und von den ErzieherInnen, der Teamleitung, deinen Sorgeberechtigten, sowie dem Jugendamt genehmigt werden.
Einzelne Übernachtungen bei Freunden anderer Wohngruppen sind nach vorheriger Absprache mit den Erziehern möglich.
Möchtest du bei Freunden außerhalb der Einrichtung übernachten, so muss dies im Vorfeld geplant und von den ErzieherInnen, der Teamleitung, deinen Sorgeberechtigten, sowie dem Jugendamt genehmigt werden.
Waffen:
Unsere Einrichtung soll für alle ein sicherer Ort sein. Deshalb sind Messer (außer die zum Brot streichen) und andere Waffen auf der Gruppe und im ganzen Haus verboten.
Unsere Einrichtung soll für alle ein sicherer Ort sein. Deshalb sind Messer (außer die zum Brot streichen) und andere Waffen auf der Gruppe und im ganzen Haus verboten.
Wäsche:
Die MitarbeiterInnen der Waschküche kümmern sich um deine Kleidung. Sie wird gekennzeichnet und von nun an dort gewaschen, gebügelt und schrankfertig an die Wohngruppen weitergegeben. Die Waschmaschine der Wohngruppe wird nur für bestimmte Einzelteile oder Notfälle, auf jeden Fall aber nur mit Absprache deines/r Erziehers/in benutzt.
Wenn du aufgrund von Verselbstständigung deine Kleidung selber waschen musst, darfst du das ab 15 Uhr machen.
Die MitarbeiterInnen der Waschküche kümmern sich um deine Kleidung. Sie wird gekennzeichnet und von nun an dort gewaschen, gebügelt und schrankfertig an die Wohngruppen weitergegeben. Die Waschmaschine der Wohngruppe wird nur für bestimmte Einzelteile oder Notfälle, auf jeden Fall aber nur mit Absprache deines/r Erziehers/in benutzt.
Wenn du aufgrund von Verselbstständigung deine Kleidung selber waschen musst, darfst du das ab 15 Uhr machen.
Zimmer:
Für die Dauer deines Aufenthaltes im Haus Nazareth wird dir auf deiner Wohngruppe ein Zimmer zur Verfügung gestellt. In diesem Zimmer darfst du dich einrichten und sollst dich wohlfühlen, es soll dein Rückzugsgebiet sein. Es gilt als selbstverständlich, dass du die Wände, Möbel, sowie alles Zubehör gut behandelst und nicht willkürlich verschmutzt oder zerstörst. Die wöchentliche Grundreinigung sowie die Einhaltung der Zimmerordnung sind für alle Kinder und Jugendlichen des Hauses ebenso verpflichtend. Genauere Informationen zur Zimmerordnung findest du in deinen Gruppenregeln. Das Dienstzimmer ist das Zimmer, das den Mitarbeitern der Wohngruppe zur Verfügung steht. Auch hierfür findest du auf deiner Wohngruppe Regelungen.
Für die Dauer deines Aufenthaltes im Haus Nazareth wird dir auf deiner Wohngruppe ein Zimmer zur Verfügung gestellt. In diesem Zimmer darfst du dich einrichten und sollst dich wohlfühlen, es soll dein Rückzugsgebiet sein. Es gilt als selbstverständlich, dass du die Wände, Möbel, sowie alles Zubehör gut behandelst und nicht willkürlich verschmutzt oder zerstörst. Die wöchentliche Grundreinigung sowie die Einhaltung der Zimmerordnung sind für alle Kinder und Jugendlichen des Hauses ebenso verpflichtend. Genauere Informationen zur Zimmerordnung findest du in deinen Gruppenregeln. Das Dienstzimmer ist das Zimmer, das den Mitarbeitern der Wohngruppe zur Verfügung steht. Auch hierfür findest du auf deiner Wohngruppe Regelungen.
