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Hallo!                        

 
Willkommen im Haus Nazareth! Wir wollen Dich dabei unterstützen, hier in dieser Einrichtung noch besser anzukommen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.
 
Um Deine Rechte zu sichern, gibt es seit dem 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention. Viele Länder weltweit, so zum Beispiel auch Deutschland, haben sie unterzeichnet und sich damit verpflichtet, in besonderem Maße für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.
Einige Deiner Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention sind hier kurz zusammengefasst. Alle Artikel im genauen Wortlaut findest Du unter www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
 

» DEINE RECHTE «

 
WOHL DES KINDES
Alle Kinder haben das Recht, geschützt zu werden und glücklich aufzuwachsen. Der Staat ist verpflichtet, für jedes Kind den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die für dessen Wohlergehen notwendig sind.
 
BERÜCKSICHTIGUNG DES KINDERWILLENS
Du hast das Recht, zu allen Angelegenheiten, die Dich betreffen, Deine Meinung frei zu äußern. Entsprechend Deines Alters muss Deine Meinung bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.
 
MEINUNGS- UND INFORMATIONSFREIHEIT; ZUGANG ZU DEN MEDIEN
Du hast das Recht, Dich über alles zu informieren und Dir Deine eigene Meinung zu bilden. Dafür kannst Du verschiedene Medien (Internet, Fernsehen, Radio, Zeitung, Bücher, …) nutzen, Vorträge besuchen oder Dich mit anderen austauschen. Niemand darf Dir verbieten, Deine Meinung frei zu äußern.
 
SCHUTZ VOR GEWALTANWENDUNG, MISSHANDLUNG, VERWAHRLOSUNG
Du hast das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Niemand darf Dich schlagen oder Dich zu Dingen zwingen, die Du nicht willst, oder Dir wehtun.
 
VON DER FAMILIE GETRENNT LEBENDE KINDER; PFLEGEFAMILIE; ADOPTION
Du hast das Recht auf Schutz und Hilfe, wenn Du Deine Familie verlierst, von ihr getrennt wirst oder Du es dort selbst nicht mehr aushältst.
 
GESUNDHEITSVORSORGE
Du hast das Recht auf bestmögliche Gesundheit. Dazu gehört eine gute ärztliche Versorgung, aber auch gesunde Ernährung, genügend Bewegung und eine Umwelt, die zu Deiner Gesundheit beiträgt.
 
RECHT AUF BILDUNG; SCHULE; BERUFSAUSBILDUNG; BETEILIGUNG AN FREIZEIT, KULTURELLEM UND KÜNSTLERISCHEM LEBEN; STAATLICHE FÖRDERUNG
Du hast das Recht auf selbstbestimmte Freizeit, auf Ruhe und auf Aktivitäten zur Erholung, die in Deinem Alter angemessen sind. Damit ist aber nicht „Schule schwänzen“ gemeint. Es ist Deine Aufgabe, in die Schule zu gehen; diejenigen, die für dich verantwortlich sind, müssen sicherstellen, dass Du Deiner Schulpflicht nachkommst.
 
SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH
Sexueller Missbrauch ist eine Form von Gewalt, und widerspricht Deinen Rechten. Sexueller Missbrauch ist:
… generell jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene oder Jugendliche an, mit oder vor einem Kind vorgenommen wird.
… wenn Du unfreiwillig pornographische Fotos oder Videos gezeigt bekommst.
… wenn Du mit sexualisiertem Anmachen (z.B. per WhatsApp, Telefon, …) belästigt wirst.
 
GENESUNG UND WIEDEREINGLIEDERUNG GESCHÄDIGTER KINDER
Der Staat ist verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die körperliche und seelische Wiederherstellung sowie die soziale Wiedereingliederung von Kindern zu fördern, die Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung geworden sind.